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IGel = Individuelle Gesundheitsleistungen sind medizinische Leistungen, die wünschenswert und speziell wirksam sind, aber das Maß des Notwendigen überschreiten. Solche Wunschleistungen dürfen von den Krankenkassen nicht erstattet werden. Sie können diese Leistungen auf Wunsch gegen private Bezahlung in Anspruch nehmen. Gemäß der Definition der Krankenkasse
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