IGeL

IGel = Individuelle Gesundheitsleistungen
sind medizinische Leistungen, die wünschenswert und speziell wirksam sind, aber das Maß des Notwendigen überschreiten.
Solche Wunschleistungen dürfen von den Krankenkassen nicht erstattet werden.
Sie können diese Leistungen auf Wunsch gegen private Bezahlung in Anspruch nehmen.
Gemäß der Definition der Krankenkasse

Reiseberatung und -impfungen

Naturheilverfahren

Kinesiologische Testungen

Osteopathische Behandlungen

Akupunktur

Atteste

Lernberatung und -behandlung